Informationshinweis Registerdaten Geo Intelligence

Ziel dieses Informationshinweises

Die nachfolgenden Hinweise informieren Sie zu den beim Produkt “Geo Intelligence” von Insaas.ai veröffentlichten Daten, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Wir informieren Sie zum rechtlichen Hintergrund sowie Art und Weise der Verarbeitung der Daten. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen Daten auf Anfrage gesperrt werden und wie wir mit fehlerhaften Daten verfahren.

Was sind Registerdaten?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über sich selbst und ihre gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Prokuristen etc.) zu veröffentlichen. Diese Offenlegung dient der Rechtssicherheit in den Beziehungen zwischen dem jeweiligen Unternehmen und Außenstehenden – also insbesondere Lieferanten und Kunden, Banken und Investoren, aber auch bestehenden oder potenziellen Mitarbeitern.

Registerdaten und Datenschutz

Die Offenlegung der Registerdaten ist dem Schutz der Privatsphäre übergeordnet. Daher ist die öffentliche Darstellung der Registerdaten auch im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der europäische Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die Offenlegung als Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen (wie zum Beispiel dem Schutz der personenbezogenen Daten) grundsätzlich hinzunehmen ist (Urteil vom 09.03.2017, Aktenzeichen C-398/15). Dies gilt ausdrücklich auch noch nach der Auflösung der jeweiligen Gesellschaft. In Einzelfällen können allerdings Zugangsbeschränkungen gerechtfertigt sein.

Sofern in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet werden, findet sich die gesetzliche Grundlage hierzu in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit f DSGVO. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen erforderlich. Eine Einschränkung findet die Verarbeitung lediglich in der Kollision mit den Interessen oder Grundrecht und Grundfreiheiten der betroffenen Person, sofern diese der weiteren Verarbeitung überwiegen. Berechtigte Interessen der Allgemeinheit an der Verarbeitung von personenbezogenen Registerdaten sind insbesondere die Information der Vertretung von Kapitalgesellschaften zur Durchsetzung von Forderungen. Gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften können, abhängig von dem Rechtsgrund der Forderung, bis zu 10 Jahre nach ihrem Ausscheiden Gläubigern unmittelbar oder mittelbar auf die Erfüllung einer Verbindlichkeit haften. Es besteht vor diesem Hintergrund ein gewichtiges Interesse an der Veröffentlichung dieser Informationen.

Herkunft der Registerdaten

Die von uns in unserem Produkt “Geo Intelligence” veröffentlichten Registerdaten erhalten wir, falls nicht ausdrücklich eine anderweitige Quellenangabe vermerkt ist, von der Firma North Data GmbH (www.northdata.de). Dabei handelt es sich ausschließlich um Daten aus folgenden öffentlichen Quellen:

Es handelt sich ausschließlich um Veröffentlichungen der jeweiligen Firmen (direkt oder im Auftrag, in der Regel durch einen Notar beim zuständigen Amtsgericht) oder um gerichtliche, gesetzliche und behördliche Veröffentlichungen.

Zusätzlich speichern wir Firmendaten, die von der Firma Echobot Media Technologies GmbH (echobot.de) erhoben wurden. Diese Daten werden durch die Auswertung der Impressumsdaten von Diensteanbietern im Sinne von § 5 Telemediengesetz (TMG) gewonnen.

Datenkategorien

Insaas.ai verarbeitet folgende Datenkategorien:

  • Kommunikationsdaten (Vorname, Name, Anrede, Titel, Anschrift (Straße und Hausnummer, PLZ, Ort), E-Mail-Adresse, Telefon-, Fax- und Mobilfunknummer)
  • Persönliche Daten (Geburtsdatum, Interessengebiete im Rahmen freiwilliger Angaben)
  • Berufliche Daten (beruflicher Abschluss, gewerberechtliche oder sonstige Zulassung)
  • Organisationsdaten (Unternehmensname, Geschäftsführer, Gesellschafter, Ansprechpartner, Unternehmensanschrift, Internet-Adresse, Rechtsform des Unternehmens, Funktion/Position, Unternehmensalter)
  • Geschäftsdaten (Umsatz, Unternehmensstruktur, Mitarbeiterzahl, Bonität, Produkt- und Dienstleistungspartner, Ansprechpartner, Mitgliedschaften, Schwerpunkte, vermittelte Produkte und Geschäftsverteilung, Top-Anbieter, Höhe des Geschäftsanteils mit Produktgebern bzw. Pools)
  • Meldedaten (HR-Nummer, Registernummer der beruflichen Zulassung, IHK-Registernummer)
  • Daten zum Internetauftritt sowie zur Social Media-Präsenz
  • Kundenbewertungen zur Leistung

Speicherung und Verarbeitung der Daten

Im Falle der Registerdaten arbeitet Insaas.ai nach dem Prinzip einer Suchmaschine. Ähnlich wie Google oder Bing Websites durchsuchen bzw. “indexieren”, indexiert Insaas.ai Firmenpflichtveröffentlichungen.

Die Veröffentlichungen werden auf unseren Servern voll automatisiert verarbeitet, indem Informationen aus den verschiedenen Quellen zusammengeführt werden, um ein großes, vollständiges Makler- bzw. Vermittlerprofil zu erstellen.

Sperrung von Daten

Unter folgenden Voraussetzungen sperren wir Daten auf Anfrage.

Voraussetzungen für die Sperrung von Einträgen zu Personen

  1. Veraltete Daten: die Person ist nicht mehr als gesetzlicher Vertreter tätig, und ihre Funktion(en) als gesetzlicher Vertreter liegen mindestens zurück:
    1. Geschäftsführer, Vorstände und äquivalente Positionen: 5 Jahre nach dem Ausscheiden
    2. Liquidatoren und Abwickler: 5 Jahre nach dem Erlöschen der Funktion
    3. Prokuristen: 1 Jahr nach dem Ausscheiden aus ihrer Funktion
    4. Persönliche Haftung als eingetragener Kaufmann/Kauffrau: 1 Jahr nach dem Erlöschen der Handelsregistereintragung
    5. Gesetzliche Vertreter bei eingetragenen Vereinen: nach Ausscheiden aus ihrer Position
  2. Besondere Schutzbedürftigkeit. Bitte erläutern Sie im Rahmen der Anfrage das besondere Interesse an der Sperrung Ihrer Daten, bzw. fügen geeignete Nachweise dazu bei.

Voraussetzungen für die Sperrung von Einträgen zu Firmen

  1. Veraltete Daten mit Personenbezug
    1. Unternehmen ist seit 5 Jahren (Vereine, Kaufleute: 1 Jahr) erloschen (das heißt, die Liquidationsphase wurde abgeschlossen)
    2. die Anfrage wird gestellt vom Liquidator oder letztem Geschäftsführer, oder einem Hinterbliebenen/Erben desselben
    3. der Name der Firma hat einen direkten Personenbezug
    4. die Firma war ein Verein oder eine Kleinstkapitalgesellschaft
  2. Besondere Schutzbedürftigkeit. Bitte erläutern Sie diese im Rahmen Ihrer Anfrage, bzw. fügen geeignete Nachweise dazu bei.

Verfahren für die Anfrage von Sperrungen

Bitte nehmen Sie Ihre Anfrage schriftlich vor (idealerweise per E-Mail an privacy@insaas.ai). Nachfolgende Angaben sind erforderlich:

  1. Die Angabe des Unternehmensnamen, auf welches sich die Anfrage zur Sperrung bezieht
  2. Eine Begründung für die Sperrung, das heißt, welche der oben angegebenen Voraussetzungen vorliegen
  3. Berechtigung des Antragstellers (gesetzliche Vertreter bei Firmen)
  4. Legitimation (die E-Mail-Adresse des Antragstellers ist in den meisten Fällen ausreichend) oder Darstellung Ihrer Vollmacht.

Wir behalten uns vor, Anfragen abzulehnen – insbesondere, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an den Einträgen überwiegt, die Anfrage nicht vollständig ist, nicht den vorstehenden Voraussetzungen entspricht, oder falsche Angaben enthält.

Fehlerhafte Daten und Korrekturen

Unser Ziel ist es, vollständige und fehlerfreie Daten zur Verfügung zu stellen. Dies ist nicht immer möglich, da sowohl Fehler bei der automatisierten Verarbeitung auftreten als auch in den zugrundeliegenden Quellen vorliegen können, oder die Quellen historisch nicht vollständig sind.

Wir bitten Sie, uns auf Fehler aufmerksam zu machen, idealerweise per E-Mail an privacy@insaas.ai, und uns den Fehler zu beschreiben. Ein pauschaler Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit eines Firmen- oder Personeneintrag ist nicht ausreichend: Wir müssen wissen, welche Informationen fehlerhaft sind.

Wir leiten daraufhin ein Korrekturverfahren ein, was aus folgenden Schritten besteht:

  1. Vorläufige Sperrung des betroffenen Eintrags / der betroffenen Einträge
  2. Klärung: Untersuchung der Fehler und Eingrenzung der Fehlerursache
  3. In Abhängigkeit vom Ausgang der Klärung:
    1. falls der Fehler in der automatisierten Verarbeitung liegt und behoben werden konnte, wird die Sperrung aufgehoben
    2. falls der Fehler in der automatisierten Verarbeitung liegt und (noch) nicht behoben werden konnte, wird die Sperrung aufrechterhalten
    3. falls ein Fehler in den Originalpublikationen vorliegt, wird die Sperrung aufrechterhalten, sofern der Betroffene nicht eine Aufhebung der Sperrung wünscht. Eine Korrektur der Daten ist in diesem Fall nicht möglich, da Daten bei Insaas.ai nicht separat, sondern als abhängiger Extrakt der jeweiligen Originalpublikationen verarbeitet werden. Die Originalpublikationen können wir nicht verändern, da es sich um öffentliche Urkunden handelt.
    4. falls kein Fehler vorliegt, wird die Sperrung aufgehoben

Die in den öffentlichen Registern eingetragenen Daten sind für uns die maßgebliche Referenz. Für eine Änderung ist eine entsprechende Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister erforderlich. Nur wesentliche Fehler führen zur Einleitung eines Korrekturverfahrens (nicht wesentlich sind z.B. Groß-/Kleinschreibung).